Zum
Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind Hilfsmittel,
welche nur einmal verwendet werden
können, z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe,
Mundschutz, Bettschutz-einlagen, Inkontinenzmaterial
(Vorlagen, Windelhosen, etc.).
Aufwendungen
für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
werden bis zu einem Betrag von 31,00 Euro/Monat erstattet.
Finanz-Tipp: Stellt der medizinische Dienst (MDK) schon bei
seiner Begutachtung fest, dass zum Verbrauch
bestimmte Hilfsmittel benötigt werden, können
die 31,00 Euro von der Pflegekasse zum Monatsanfang überwiesen
werden. Die Vorteile sind:
- Der
Einzelnachweis des Pflegebedürftigen
ist nicht mehr notwendig
- Die 31,00 Euro werden ohne Einzelnachweis gezahlt,
d. h. der Betrag wird auch bei einem Krankenhausaufenthalt
von bis zu vier Wochen gezahlt
Finanz-Tipp: Bei der ärztlichen Verordnung von
Inkontinenzhilfsmitteln durch eine Erkrankung (=Verordnung
eines Hilfsmittels), werden die Kosten durch die
Krankenkasse getragen. In diesem Fall brauchen die
31,00 Euro nicht über die zum Verbrauch bestimmten
Hilfsmittel finanziert bzw. selber bezahlt werden.
|