Welches Hilfsmittel
wann sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und muss auf die
individuellen Bedürfnisse und Notwendigkeiten
abgestimmt werden. Um eine möglichst optimale
Versorgung mit Pflegehilfsmitteln/Hilfsmitteln für
einen Angehörigen zu gewährleisten, ist
die beste Lösung ein Sanitätshaus zu Rate
zu ziehen.
Die AußendienstmitarbeiterInnen der Sanitätshäuser
sind in der Regel gerne bereit, sich bei einem Hausbesuch
die Situation vor Ort anzuschauen, so können
sie am besten und individuell beraten. Die MitarbeiterInnen
nennen die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels, welches
für Sie, bzw. für den Angehörigen
und seine Erkrankung die geeignete Versorgung darstellt.
So kann man bei der Verordnung durch den Arzt oder
bei Antrag an die Pflegekasse genaue Angaben machen
und erhält das richtige Hilfsmittel.
Sollte es bei der Verordnung durch
den Arzt Schwierigkeiten geben, kann auch hier
das Sanitätshaus um Hilfe
gebeten werden. Oft wirken ein Antrag oder/und eine
Anfrage von Fachleuten Wunder.
Wenn es um Dauerverordnungen geht,
wie z. B. Spezialnahrung, die notwendig bei der
Ernährung durch die Magensonde
ist, wird diese im Sanitätshaus eingereicht.
Dieses kümmert sich dann um die Auswahl (mit ärztlicher
Absprache), rechtzeitige Lieferung, Bestellung einer
neuen Verordnung beim Arzt, etc., so dass dieser
Ablauf reibungslos und ohne Probleme und zusätzlichen
Arbeitsaufwand für Sie funktioniert.
Wird das beantragte Hilfsmittel durch
die Kranken-/Pflegekasse abgelehnt, sollte auf
jeden Fall Widerspruch eingelegt
werden. Bei Schwierigkeiten bei diesem Vorgang wird
auch hier das Sanitätshaus mit Rat und Tat behilflich
sein.
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kooperiert mit dem Reha- und Sanitäts-Großhandel und
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verzichtet wird. Einen Überblick über unsere
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Download-Tipp: Ein Musterschreiben
für einen
Antrag und einen Widerspruch können Sie im Internet
herunterladen. Unter www.pflegezentrum.de/download.html finden Sie eine Auswahl an Dokumenten.
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