Pflegeversicherunggesetz
Die Pflegeversicherung
wurde 1994 beschlossen, ein Jahr später
wurden die Leistungen der häuslichen Pflege übernommen,
seit 1996 auch die Leistungen einer vollstationären
Heimbetreuung.
Neben der Renten-,
Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung
gilt die soziale Pflegeversicherung als die fünfte
Säule der Sozialversicherung in Deutschland.
Die Pflegeversicherung, als Grundsicherung konzipiert,
wurde als Versicherungsschutz für den Fall von
Pflegebedürftigkeit und die Gewährleistung
für die benötigte Pflege, zuhause sowie
stationär, entwickelt.
Alle gesetzlich Krankenversicherten
sind in die Pflegeversicherung einbezogen, privat
Krankenversicherte müssen eine private „Pflege-Pflichtversicherung“
abschließen.
Rund 80 Millionen
Bürgerinnen und Bürger sind so gegen das
Risiko „Pflegebedürftigkeit“ versichert.
Die aktuelle Situation:
Derzeit liegt der Pflegeversicherungs-Beitrag
bei 1,7% (0,85% für Arbeitnehmer) des Bruttoeinkommens.
Da die Pflegeversicherung seit Jahren defizitär
ist, wird wohl in Zukunft der Beitrag angehoben,
Leistungen
gekürzt werden oder Mittel aus anderen Ressorts
zur Deckung verwendet werden.
Pflegebedürftigkeit
Laut Gesetz ist derjenige
pflegebedürftig, der wegen einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
für die gewöhnlichen und regelmäßig
wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen
Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens
6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße
der Hilfe bedarf. Die Schwere der Pflegebedürftigkeit
wird in Pflegestufen: 0,1,2,3 eingeteilt.
Krankheiten und Behinderungen
sind:
- Verluste, Lähmungen
und andere Funktionsstörungen des Stütz-
und Bewegungsapparates
- Funktionsstörungen der Sinnesorgane oder inneren
Organe
- Funktionsstörungen des zentralen Nervensystems
wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen
sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen
Gewöhnlich und
regelmäßig wiederkehrende Verrichtung des
täglichen Lebens sind:
- Körperpflege
(Waschen, Baden, Darm- und Blasenentleerung, …)
- Ernährung (Essen mundgerecht zubereiten, Nahrungsaufnahme,
…)
- Mobilität (Kleiden, Gehen, Stehen, Verlassen
der Wohnung, …)
- Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen,
Putzen, Heizen, …)
Hilfe bedeutet:
- Beaufsichtigung
oder Anleitung
- Unterstützung
- teilweise oder vollständige Übernahme
bei den Verrichtungen
des täglichen Lebens.
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit
wird im Alter extrem größer. Der Anteil
der Pflegebedürftigen nach dem 80. Lebensjahr
an der Gesamtzahl beträgt über 30%, in Zahlen
(Leistungsempfänger der Pflegeversicherung, Stand
Februar 2003) sind das:
- rund 628.000 Pflegebedürftige
im Alter von 60-80 Jahren
- rund 977.000 Pflegebedürftige über 80
Jahre
Die Zahl der betagten
Menschen und damit auch die Zahl der pflegebedürftigen
Menschen werden in der Zukunft weiter steigen.
Aber: Alter heißt
nicht immer Pflegebedürftigkeit: 70% der über
80-Jährigen meistern ihren Alltag noch selbstständig!
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