Die Mitglieder des Heimbeirates
werden alle 2 Jahre von den HeimbewohnerInnen gewählt,
ein Heimfürsprecher wird amtlich bestellt.
Seit Anfang 2002 eine Erneuerung
des Heimgesetzes verabschiedet wurde, besteht auch
für Angehörige und sonstige Vertrauenspersonen
die Möglichkeit, in den Heimbeirat gewählt
zu werden. Die Mitwirkung betrifft u. a. die Abfassung
der Heimverträge, die Mitsprache bei der Veränderung
der Heimkosten, die Aufstellung der Heimordnung
sowie die Mitgestaltung des Heimlebens.
Tipp: Die Bundesregierung
hat zur Information über das Heimgesetz eine
Broschüre herausgegeben mit dem Titel "Ihre
Rechte als Heimbewohnerinnen und Heimbewohner".
In dieser Broschüre sind auch dien vollständige
Text des Heimgesetzes sowie der Rechtsverordnungen
wie der Heimmitwirkungsverordnung enthalten. Erhältlich
bei:
Presseabteilung des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Postfach
53113 Bonn