Sie müssen
das Tagebuch nicht immer führen, es soll lediglich
als eine Art Hilfestellung für den Gutachter
dienen, eine bessere Übersicht über die
benötigte Hilfe des Betroffenen zu erhalten.
Beginnen Sie mit dem Tagebuch, wenn Sie Leistungen
der Pflegeversicherung für Ihren Angehörigen
beantragen.
Recht auf Widerspruch
Sollten Sie mit der erteilten Pflegestufe nicht
einverstanden sein, haben sie das Recht Widerspruch
einzulegen. Die Frist dafür ist 1 Monat nach
Einstufung. Um ein Einhalten der Frist zu verhindern,
ist es ratsam, sofort ein formloses Schreiben an
die Krankenkasse zu senden, mit der gleichzeitigen
Bitte um Zusendung des Gutachtens. Anhand des Gutachtens
können sie die Pflegestufe überprüfen
und ein anschließendes Schreiben an die Pflegekasse
senden, in dem sie die wirklichen Zeiten/den wirklichen
Aufwand detailliert darstellen.
Auf Ihren Widerspruch hin wird ein Termin zu erneuten
Begutachtung mitgeteilt.
Download-Tipp: Ein Musterschreiben
für einen Widerspruch können Sie im Internet
herunterladen. Unter www.pflegezentrum.de/download.html
finden Sie eine Auswahl an Dokumenten.
Beantragung einer Höherstufung
Wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen
verschlechtert, kann bei der zuständigen Pflegekasse
zu jeder Zeit ein Antrag auf Höherstufung gestellt
werden. Auch hier empfiehlt es sich ein aktuelles
Pflegetagebuch vorlegen zu können, in dem genau
verzeichnet ist, in welchen Bereichen Verschlechterungen
im Zustand des Pflegebedürftigen und damit
ein Zuwachs an benötigter Zeit zu erkennen
ist.
Download-Tipp: Ein Musterschreiben
für einen Antrag auf Höherstufung können
Sie im Internet herunterladen. Unter www.pflegezentrum.de/download.html
finden Sie eine Auswahl an Dokumenten.